Wofür steht kbA??

kbA

kbA

Das Kürzel kbA – kontrolliert biologischer Anbau – ist ein Biozertifikat und garantiert den bilogischen Anbau natürlicher Rohstoffe wie etwa Baumwolle. KbA ist eine Bezeichnung, die in der europäischen Union geschützt ist und nur von zertifizierten Produzenten benutzt werden kann.

Dabei müssen Textilprodukte zu mindestens 95% aus Bio-Fasern bestehen. Also aus Fasern, die aus kontrolliertem biologischem Anbau gewonnen wurden. Weniger als 0,2% der Baumwollproduktion stammt aus kontrolliert biologischem Anbau. Produkte in kbA-Qualität gibt es unterschiedliche, beispielsweise Spannbettlaken kbA geprüft oder auch Stillkissen kbA zertifiziert.

Welche Kriterien gelten für kbA-Produkte?

Das Lebensmittellexikon erklärt, dass auf den Einsatz von Chemikalien beim kbA verzichtet werden muss. So werden keine unnatürlichen Pflanzenschutzmittel, mineralischer Dünger und Gentechnik verwendet, dafür kommen natürliche Alternativen, beispielsweise Jauche als Dünger, zum Einsatz. Zudem sollen Monokulturen vermieden werden, um das Erdreich nicht zu sehr zu beanspruchen.

Außerdem muss besonders bei kbA Baumwolle von Hand geerntet und somit auf Entlaubungsmittel verzichtet werden. Auch die Sicherung bestimmter sozialer Standards bei den Erzeugern ist ein Zertifizierungskriterium, denn beim Anbau von Bio-Baumwolle kbA werden Feldarbeiter nicht gesundheitsgefährdenden Chemikalien ausgesetzt. Diese Art des Anbaus ist sehr aufwändig und daher auch meist teurer, aber auch qualitativ hochwertiger.

Auch bei der Herstellung der Produkte müssen einige Dinge beachtet werden. So dürfen beispielsweise Kunstfasern nicht zusammen mit den Bio-Fasern verarbeitet werden. Werden chemische Zusätze verwendet, so wurden diese vorher auf verschiedene Gifte und biologische Abbaubarkeit untersucht. Andere Zusätze, wie Formaldehyd, giftige Schwermetalle, genetisch veränderte Organismen oder aromatische Lösungsmittel sind vollends verboten.

Auch bei den Bleichmitteln muss darauf geachtet werden, dass sie auf Sauerstoff basieren und nicht etwa auf Chlor. Neben diesen Dingen werden noch auf mehrere andere Sachen geachtet. Aber nicht nur bei dem Anbau und der Herstellung gibt es Richtlinien. Das Verpackungsmaterial darf kein PVC-Kunststoff enthalten. Wenn die Verpackung aus Papier ist, so sollte das Papier gemäß FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert sein.

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