Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies_Wohnen

Beim barrierefreien Wohnen geht es in erster Linie darum, dass Wohnräume so ausgestattet werden, dass Sie den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen oder auch von älteren Menschen gerecht werden.

Wichtig ist so zum Beispiel genügend Freiraum in der Wohnung, damit sich auch jemand mit einem Rollstuhl ausreichend bewegen kann. Weitere Ausstattungsmerkmale einer barrierefreien Wohnung können per Handsender oder Taster elektrisch zu öffnende Türen sein, passend angebrachte Haltegriffe oder Gehhilfen an allen erforderlichen Stellen oder auch niedrige Türklinken für Rollstuhlfahrer. Daneben sollte natürlich auch baulich auf einige Aspekte geachtet werden, so sollten Treppen vermieden werden und Durchgangsbereiche möglichst breit geplant werden.

Weiterhin gibt es für viele Räume in der Wohnung individuelle Einrichtungsgegenstände für barrierefreies Wohnen. Im Schlafzimmer erleichtert zum Beispiel ein elektrisch verstellbares Bett mit Fernbedienung oder ein so genannter Garderobenlift (Kleiderstange im Schrank, die einfach herausgezogen werden kann und dabei auf Greifhöhe abgesenkt wird) den möglichst selbstständigen Alltag. Bei baulich unvermeidbaren oder bereits vorhandenen Treppen ist die Installation eines Treppenlifts sinnvoll. Im Badezimmer sorgen beispielsweise höhenverstellbare Waschtische oder Badewannenlifte für die notwendige Funktion und Komfort bei der täglichen Körperpflege.

Barrierefreiheit – DIN-Normen

Für die Barrierefreiheit gibt es DIN-Normen, dabei handelt es sich um technische Richtlinien, die vom Deutschen Institut für Normung e.V. festgelegt werden.

DIN 18025 Teil 1 – rollstuhlgerecht für den privaten Wohnbereich
Dabei geht es um die Anforderungen an die Gestaltung von Wohnungen speziell für schwerstbehinderte Menschen

DIN 18025 Teil 2 – barrierefrei für den privaten Wohnbereich
Dabei geht es um die Mindeststandards für Wohnungen, in denen Menschen mit minimalen Bewegungseinschränkenden Behinderungen und alte Menschen selbstständig wohnen können.

In Vorbereitung/Planung ist die DIN 18030, die sich auf eine Barrierefreiheit des gesamten gebauten Lebensraums bezieht.

Die DIN-Normen dienen dazu, allgemein anerkannte Regeln der Technik darzustellen, auf die sich in Rechtsvorschriften oder privatrechtlichen Verträgen bezogen werden kann. DIN-Normen erfüllen dabei nur den Zweck einer technischen Empfehlung, eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Sie haben auch keinen gesetzlichen Charakter. Schreibt eine gesetzliche Regel oder ein privatrechtlich geschlossener Vertrag die Anwendung der DIN-Normen vor, werden sie verbindlich.